NEUMANN Fachanwaltskanzlei

Privates Baurecht - Architektenrecht - Immobilienrecht

Frankfurt am Main - Offenbach am Main - Hanau

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Tätigkeitsbereiche - Privates Baurecht - Frankfurt am Main - Offenbach am Main - Hanau


Die Fachanwaltskanzlei Neumann aus Offenbach am Main ist auf das Private Baurecht, das öffentliche Baurecht, das Architektenrecht und das Immobilienrecht spezialisiert. Wir sind regional auf Mandate aus Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau ausgerichtet, aber auch überregional tätig. Wir bieten die persönliche Betreuung der Mandanten im Online-Mandat an.


Das Tätigkeitsfeld der Fachanwaltskanzlei Neumann aus Offenbach am Main umfasst nahezu das gesamte Immobilienrecht, d.h. von der Planung, über den Grundstückserwerb, den Bau und dessen Zulässigkeit und sowie die Umsetzung des Baus als auch vor- und nachvertraglich geltend zu machende Ansprüche, etwa auf Zahlung und Gewährleistung bzw. Schadensersatz. Demnach insbesondere die Bereiche Privates Baurecht und öffentliches Baurecht.


Die Fachanwaltskanzlei Neumann aus Offenbach am Main ist im Privaten Baurecht tätig. Das Private Baurecht regelt hierbei alle sich aus dem Bau ergebenden Ansprüche der Beteiligten, insbesondere Fragen des VOB Bauvertrags, Bauzeitverzögerungen und Bauzeitüberschreitungen sowie die Bereiche Bauprojekte und Grossbaustellen. In den Bereichen Bauprojekte und Grossbaustellen arbeiten wir in Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau sowie auch überregional mit Fachanwälten zusammen. Bei größeren Bauvorhaben liegt oftmals ein VOB Bauvertrag vor, so dass insbesondere die VOB/B ganz bzw. in Teilen vereinbart ist. Die VOB/B sind als allgemeine Geschäftsbedingungen gegebenenfalls inhaltlich im Wege der AGB-Kontrolle überprüfbar. Sofern kein VOB Bauvertrag vorliegt, gilt seit dem 01.01.2018 das neue Bauvertragsrecht gemäß den § 650a ff. BGB. Hervorzuheben sind hierbei u.a. das Anordnungsrecht des Bestellers gemäß § 650b BGB und die Bauhandwerkersicherung gemäß § 650f BGB.


Das öffentliche Baurecht betrifft insbesondere Verfahren gegenüber Bauaufsichtsbehörden und Verwaltungsgerichten sowie etwa Gutachten zu Fragen der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben nach den Bauordnungen der Bundesländer. Aufgrund des allgemeinen Trends zur Urbanisierung besteht unter Nachbarn in vielen Fällen Uneinigkeit über die Dimensionen des nachbarlichen Bauvorhabens, was Fragen der Möglichkeit der Drittanfechtung von Baugenehmigungen sowie die Überprüfung von Bebauungsplänen im Wege des Normenkontrollverfahrens aufwirft. Im öffentlichen Baurecht ist die Kanzlei regional in Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau sowie überregional tätig.

Fachanwaltskanzlei Frederik Neumann

Luisenstr. 46a

63067 Offenbach a. M.

T +49 69 760 28 754

E info@frankfurt-baurecht.com

Über Uns

Die Fachanwaltskanzlei Frederik Neumann ist auf das Private Baurecht, das öffentliche Baurecht, das Architektenrecht und das Immobilienrecht spezialisiert.


Wir sind regional auf Mandate aus Frankfurt am Main, Offenbach am Main und Hanau ausgerichtet, aber auch überregional tätig. Wir bieten die persönliche Betreuung der Mandanten im Online-Mandat an.


Rechtsanwalt Frederik Neumann ist bereits seit November 2008 als Rechtsanwalt zugelassen.


Es wird das Online-Mandat angeboten. Gerne führen wir Teams-Meetings durch.

Unsere Angebote im Bereich Privates Baurecht - Frankfurt am Main - Offenbach am Main - Hanau

Im Bereich unserer Angebote informieren über die Leistungen unserer Gesellschaft. Wir bieten von der Ersteinschätzung über die Beratung bis hin zu Verhandlungen in außergerichtlichen Verfahren sämtliche Rechtsanwaltsdienstleistungen in den Rechtsgebieten Baurecht, Architektenrecht und Immobilienrecht an. Sofern erforderlich, vertreten wir unsere Mandanten vor allen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten. Unsere Angebote zu unseren Dienstleistungen finden Sie im Bereich "Unsere Angebote".

Unsere Leistungen für unsere Mandanten/Innen

Außergerichtliche Vertretung

Wir vertreten unsere Mandanten/Innen außergerichtlich. Von der Ersteinschätzung und Beratung über das außergerichtliche Anwaltsverfahren bis hin zu einem außergerichtlichen Vergleich durch Verhandlungen sind wir für unsere Mandanten/Innen erfolgreich tätig. Wir bringen grundsätzlich die meisten Verfahren vorgerichtlich  durch einen sach- und interessengerechten Vergleich zum Abschluss.

Gerichtliche Vertretung

Wir vertreten unsere Mandanten/Innen gerichtlich. Sofern das außergerichtliche Verfahren nicht zielführend ist oder keinen vertretbaren Erfolg hatte, machen wir unseren Mandanten/Innen ein Angebot für die gerichtliche Vertretung. In Bausachen ist oftmals mit langen Verfahren zu rechnen, so dass gerichtliche Verfahren grundsätzlich nicht die erste Wahl sind. Der Einzelfall entscheidet.


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